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Corona (COVID-19): Maßnahmen und Regelungen im Einzelhandel

Die Regelungen für den Einzelhandel während der Corona Krise sind von Bundesland zu Bundesland und auch in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Diese Unterschiede sind jedoch nicht gravierend und manche Maßnahmen müssen überall gleich abgehandelt werden. Generell gelten für den Einzelhandel strenge Hygienevorschriften und Regelungen, die den Anstand, das Tragen eines Mund- und Nasenschutz und die höchst zugelassenen Besucher im Geschäft regeln.

Maßnahmen und Regelungen im Einzelhandel während der Corona Krise

Jedes Bundesland entscheidet für sich, welche Einzelhändler ihre Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht. Zudem werden auch in verschiedenen Bundesländern die Öffnungszeiten unterschiedlich geregelt. In vielen Region werden diese für den Zeitraum von 9 Uhr bis 18 Uhr beschränkt.

Je nach Größe des Ladens dürfen sich nur eine gewisse Personenanzahl gleichzeitig im Geschäft aufhalten. Viele Einzelhändler regeln dies mit Einkaufskörben, die sich jeder Kunde beim betreten des Shops nehmen muss. So kann der Überblick behalten werden.

Natürlich müssen die Einkaufskörbe und auch Einkaufswägen, sowie sämtliche Flächen, Türgriffe und viele mehr regelmäßig desinfiziert werden. Dies ist einer der wichtigsten Punkte im Hygienekonzept.

Die Kasse ist mit Wänden aus durchsichtigem Kunststoff vom Kundenraum abgetrennt. Vor der Kasse müssen sich Markierungen befinden, die den Abstand von mindestens 1,5 Meter anzeigen. So können sich Kunden mühelos orientieren und den geforderten Sicherheitsabstand einhalten.

Auch sollten für die Kunden Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt werden. Am besten sind hier berührungslose Spender, die mit Lichtschranken ausgestattet sind, oder sich mit einem Pedal bedienen lassen.

Auch sind Einzelhändler angehalten, ihre Kunden zu bargeldlosem Bezahlen anzuhalten. Vor allem aber sollten Einzelhändler ihre Kunden zum Tragen einer Maske animieren. Für Kunden, die keinen Mund- und Nasenschutz besitzen, können kostenlose Masken beim Betreten des Ladens ausgeteilt werden.

Viele Einzelhändler führen auch Listen, in welche sich die Kunden mit Namen, Uhrzeit des Einkaufs und Telefonnummer eintragen können. Dies ist wichtig, für den Fall, dass ein Corona Fall auftritt. So können die Kunden benachrichtigt werden, falls sie einen Kontakt mit einem Corona Patienten im Geschäft hatten.

Manche Einzelhändler nutzen auch spezielle Systeme für eine berührungslose Messung der Körpertemperatur bei den Kunden und lassen Kunden mit Fieber nicht ins Geschäft. Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Ansteckungen unter Kontrolle zu bekommen.

Auch wenn all diese Maßnahmen zeitaufwändig und kostenintensiv sind, so tragen diese dennoch dazu bei, dass die Einzelhändler ihre Geschäfte geöffnet halten können. Ein erneuter Lockdown und eine komplette Schließung der Geschäfte könnte für viele Einzelhändler das endgültige Aus bedeuten. Daher beißen die Einzelhändler gemeinsam in den sauren Apfel und statten die Geschäfte gemäß der Corona Maßnahmen aus und halten sich auch an die Vorschriften.

Was kann der Einzelhandel zusätzlich unternehmen?

Viele Einzelhändler besinnen sich nun auf die Möglichkeit, ebenfalls zusätzlich Onlinehandel und Lieferservice anzubieten. Sie nutzen die sozialen Medien und das Internet, um Werbung zu schalten und die Produkte auch online anzubieten. Durch eine Kombination aus den Hygienevorschriften und dem neuen Online-Shopping kann auch 2020 das bevorstehende Weihnachtsgeschäft noch gerettet werden.

Gerade dieses Weihnachtsgeschäft sorgt für die Umsätze, welche viele Einzelhändler mit dem nötigen finanziellen Polster ausstatten, welcher sie durch das restliche Jahr bringt. Daher ist es wichtig, dass bei den Corona Maßnahmen Einzelhändler und Kunden zusammenhalten und sich an sämtliche Hygiene-Vorschriften halten.

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