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Welche steuerlichen Aspekte sind beim Autoexport zu beachten?

Sobald ein Kfz-Händler Fahrzeuge verkauft, ist dafür Mehrwertsteuer abzuführen. Dies gilt für alle Verkäufe an Kunden in Deutschland. Doch was ist zu beachten, wenn ins Ausland exportiert wird? Ist dann überhaupt Mehrwertsteuer zu zahlen? Und wenn ja, wo?

Der Verkauf von Autos ins Ausland wird für Kfz-Händler immer interessanter, da sich etliche alte Gebrauchtwagen in Deutschland nicht mehr verkaufen lassen. Wer in diesem Geschäft mitmachen will, sollte jedoch die steuerlichen Aspekte beim Autoexport nicht vergessen. Lesen Sie hier, was unbedingt zu beachten ist und welche Steuern anfallen können.

Wohin können alte Gebrauchtwagen noch gut exportiert werden?

In erster Linie sind Afrika und Osteuropa die Gegenden, in denen alte Gebrauchtwagen aus Deutschland noch sehr gefragt sind.

Export nach Afrika

Fahrzeuge, die in Deutschland längst nicht mehr den TÜV-Normen entsprechen, werden in vielen Ländern Afrikas noch viele Jahre lang gefahren. Es lohnt sich dort auch, die Autos immer wieder zu reparieren, da die Personalkosten wesentlich niedriger sind als in Deutschland, wo Autos aufgrund hoher Reparaturkosten schnell als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet werden. Manche exportierten Fahrzeuge dienen auch als Ersatzteillager und werden noch ausgiebig ausgeschlachtet. Aufgrund der guten Schiffsverbindungen sind vor allem die Länder in Westafrika große Abnehmer von Gebrauchtwagen aus Deutschland.

Export nach Osteuropa

In vielen Ländern Osteuropas gelten noch nicht die strengen deutschen Abgasregelungen. Daher findet sich dort noch ein großer Markt für Gebrauchtwagen aus Deutschland. Dies gilt auch für Dieselfahrzeuge. Für Kfz-Händler bietet sich hier die Gelegenheit, alte Gebrauchtwagen noch verkaufen zu können, für die es in Deutschland keine Nachfrage mehr gibt.

Wann ist Mehrwertsteuer beim Export von Autos ins Ausland zu zahlen?

Export innerhalb der EU

Wird ein Fahrzeug innerhalb der EU an Privatpersonen verkauft, ist Mehrwertsteuer im Land des Käufers zu zahlen, also im Bestimmungsland. Allerdings gilt dies erst ab einer gewissen Umsatzhöhe, der sogenannten Lieferschwelle. Diese ist derzeit noch in jedem EU-Land anders. Kontaktieren Sie in solchen Fällen unbedingt einen Steuerberater, dieser kann auch die Umsatzsteueranmeldungen in den jeweiligen Ländern vornehmen und die Lieferschwellen pro Land beobachten.

Denn: Sobald Sie die Lieferschwelle auch nur um einen Euro überschreiten, werden Sie für die gesamten Umsätze mehrwertsteuerpflichtig!

Falls Sie ein Fahrzeug innerhalb der EU an einen anderen Händler verkaufen, gilt dies in der Regel als sogenannter innergemeinschaftlicher B2B-Handel, dieser ist mehrwertsteuerfrei. Lediglich bei vorher angewendeter Differenzbesteuerung wäre die Sachlage anders.

Export in Länder außerhalb der EU

Der Autoexport in Länder außerhalb der EU ist mehrwertsteuerfrei. Das heißt, die Mehrwertsteuer wird zunächst erhoben und dann erstattet, wenn der Export mit einer Empfangsbestätigung bewiesen werden kann. Es ist für den Verkäufer daher unabdingbar, eine solche Bestätigung einzufordern.

Welche Steuerarten spielen noch eine Rolle beim Autoexport?

Außer Mehrwertsteuer ist beim Export von Autos noch Kfz-Steuer zu zahlen. Außerdem ist zu prüfen, ob das Fahrzeug vorher differenzbesteuert gekauft wurde.

Welche Rolle spielt die Differenzbesteuerung?

Es gibt eine Sonderregelung im deutschen Steuerrecht, die oft im Kfz-Handel genutzt wird. Es handelt sich um die sogenannte “Differenzbesteuerung”. Diese erlaubt, dass nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer belegt wird. Diese muss dann wiederum nicht explizit ausgewiesen werden.

Für den Export spielt diese Art der Besteuerung nur insofern eine Rolle, als dass kein mehrwertsteuerfreier B2B-Binnenhandel angenommen wird, wenn ein Fahrzeug von Händler zu Händler verkauft wird, für das vorher Differenzbesteuerung angewendet wurde. Fragen Sie hier im Zweifelsfall Ihren Steuerberater!

Ist beim Autoexport Kfz-Steuer zu zahlen?

Für die Zeit, in der das Auto für den Export vorbereitet und ins Bestimmungsland transportiert wird, ist in Deutschland Kfz-Steuer zu zahlen. Für den Export ist ein Ausfuhrkennzeichen anzufordern und außerdem ist eine spezielle Versicherung für den Export notwendig, da der Wagen in der Regel in Deutschland aus Haftungsgründen vor dem Verkauf abgemeldet wird und damit nicht mehr über die bisherige Haftpflichtversicherung versichert ist.

Fazit

Der Autoexport von alten Gebrauchtwagen, für die sich in Deutschland tendenziell keine Käufer mehr finden, kann für Kfz-Händler durchaus lukrativ sein. Allerdings müssen einige steuerliche Aspekte und viele Formalitäten beachtet werden, damit der Verkauf ins Ausland wirklich ein Erfolg wird. Beauftragen Sie unbedingt eine auf den Kfz-Handel spezialisierte Steuerberatungskanzlei, die sich im internationalen Steuerrecht sehr gut auskennt.

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