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Schaden am Auto? Wie KFZ-Gutachter bei Ihrem Schadensanspruch unterstützen

Nach einem Verkehrsunfall ist die Begutachtung von Schäden von einem Sachverständigen für eine optimale Abwicklung unabdingbar. Der Experte wie Car2Rate – KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Hamburg prüft und bewertet den Schaden, der durch den Unfall passiert ist, und dokumentiert die Sachlage im Gutachten.

Wann ist ein Gutachten überhaupt notwendig?

Das Gutachten eines Sachverständigen ist die Grundlage für die Schadensregulierung. Um Ansprüche beziffern zu können, ist ein erstelltes Gutachten notwendig. Aus den Gutachten geht hervor, wie die Schadenshöhe ist und welche Ursache vorliegt. Darüber hinaus dient das Gutachten als Beweissicherung. Die Plausibilitätsprüfung gleicht die Schäden mit der Schilderung des Unfalls ab und kann auf diese Weise Ungereimtheiten rechtzeitig aufdecken. Ein weiterer großer Vorteil ist die Dokumentation der Wertminderung. Diese Anspruchsart fällt andernfalls sehr schnell unter dem Tisch und den Besitzern des Fahrzeuges entgeht eine wertvolle Erstattungsleistung.

Darüber hinaus genießt man den Vorteil, dass man sich auf die Expertise des Sachverständigen verlassen kann und Versicherungen, welche nicht mit den kalkulierten Aufwänden einverstanden sind, sich nicht an Sie wenden, sondern direkt an den Sachverständigen als haftenden Ansprechpartner. Dementsprechend ist ein Gutachten für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Versicherung ein wertvolles und nicht zu unterschätzendes Instrument.

Wer macht die Kfz-Begutachtung?

Hier stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um an ein Gutachten zu kommen. Werkstätten bewähren Sachverständige aus dem Netzwerk. Oft können die Sachverständigen direkt im Autohaus beauftragen oder das Autohaus kümmert sich um ein Termin beim Sachverständigen. Dieser Weg ist am leichtesten und bewahrt weitestgehend vor unliebsamen Überraschungen, da die Kundenhäuser kundenorientiert arbeitende Sachverständigen präferieren.

Schlussendlich kann die Erstellung des Gutachtens auch über die Versicherung in Auftrag gegeben werden. Auch die Versicherung hält Sachverständige vor, um Schäden zu beurteilen. Bei diesem Weg sollte man sich aber klar sein, dass Sachverständige in diesem Fall im Interesse der Versicherung handeln.

Kann man den Sachverständigen selber wählen?

Als Geschädigter sind sie nicht dazu verpflichtet, den von der Versicherung engagierten Sachverständigen zu akzeptieren. Man kann sich selbstständig um einen unabhängigen Gutachter kümmern und diesen auch selbst beauftragen. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass man sich nicht auf den von der Versicherung gestellten Gutachter verlassen muss, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf aus sind, zu geringe Schadenssummen auszuweisen. Ein unabhängiger Gutachter dagegen ist für den Geschädigten meist die bessere Wahl.

Wer zahlt das Gutachten?

Wenn der Unfall unverschuldet stattfand, greift die Haftpflichtversicherung. Alle Kosten – inklusive der Kosten für das Gutachten – müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Ist ein Fall ganz oder teilweise verschuldet, tritt anteilig oder voll die Kaskoversicherung ein. In diesem Fall wird die Ãœbernahme der Kosten für jeden Fall individuell über die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen geregelt.

Der Unfallgegner hat das Recht, das Gutachten anzufechten, wenn es der Geschädigte unterlassen hat, die Qualifikation des Sachverständigen zu überprüfen. Dabei braucht der Unfallgegner die Kosten eines unbrauchbaren und einseitig verfassten Gutachtens nicht ersetzen, wenn Schäden benannt werden, welche nicht vorhanden sind oder nicht in dem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Gleichfalls sind die Kosten für den Sachverständigen nicht zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Nachbesichtigung durch einen anderen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung bewusst verhindert hat.

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