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Zahnarztbesuch: Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Ein Besuch beim Leverkusener Zahnarzt empfinden die meisten Menschen als eine unangenehme Erfahrung. Das liegt neben der vorwiegend unangenehmen Behandlung der Zähne, auch an den oft anfallenden Kosten, welche für die Behandlung in Rechnung gestellt wird. Aber welche Leistungen werden beim Zahnarztbesuch von der Krankenkasse übernommen und bei welchen werden Sie selbst zur Kasse gebeten? Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kassenleistungen beim Thema Zahnbehandlung.

Das Wichtigste vorab

Grundsätzlich gibt es trotz diverser Einschränkungen Zahnbehandlungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dabei lässt sich sagen, dass die Krankenkassen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen finanzielle Unterstützung leisten. Es gibt auch einige Leistungen der Krankenkasse, welche von Beginn der Behandlung schriftlich bei dieser angemeldet werden müssen.

Doch wie genau sieht die Kostenübernahme bei den einzelnen Behandlungsmöglichkeiten aus?

Zahnvorsorge

Für Erwachsene Personen übernehmen die Krankenkassen jährlich zwei komplette Vorsorgeuntersuchungen, sowie einmal jährlich das Entfernen von Zahnstein. Dazu werden alle zwei Jahre die Kosten für Behandlungen übernommen, die zur Früherkennung von Schäden des Zahnhalteapparates (Parodontium) dienen. Bei Kindern unter 18 Jahren, kommt hierzu noch eine einmal im Jahr stattfindende kariesprophylaktische Behandlung, deren Kosten die Kassen übernehmen.

Zahnfüllungen

gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für sogenannte Komposit-Füllungen aus Kunststoff im Frontzahnbereich, d. h. bei Schneide- und Eckzähnen. Im seitlichen Zahnbereich werden die Kunststofffüllungen nur bei gewissen Personengruppen übernommen. Dazu zählen schwangere und stillende Frauen, Kinder im Alter bis 15 Jahre, Patienten mit einer Amalgam Allergie und Personen mit einer schweren Niereninsuffizienz. Entscheidet sich ein Patient dafür, eine kostenpflichtige Zahnfüllung in Anspruch zu nehmen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten in Höhe der gesetzlichen Alternative, wodurch der Patient nur die Differenz zwischen kostenloser Kassenvariante und kostenpflichtiger Alternative bezahlen muss.

Behandlung von Parodontitis

Bei einer diagnostizierten Parodontitis, welche eine Zahnfleischtaschentiefe von 4 mm überschreitet, übernehmen Krankenversicherungen die gesamte Behandlung. Seit dem 1. Juli 2021 übernehmen die Kassen dabei ebenfalls die Nachsorge.

Wurzelbehandlungen

Welche Leistungen von der Krankenkasse im Bereich Wurzelbehandlung übernommen werden, hängt davon ab, wie erhaltungswürdig der Zahn ist, denn nicht alle Behandlungen der Zahnwurzel sind in der Krankenversicherung eingeschlossen.

Ein Zahn gilt laut gesetzlicher Krankenversicherung dann als erhaltungswürdig, wenn

  • durch den Eingriff eine geschlossene Zahnreihe erhalten wird, d. h., dass die restlichen Zähne des Kiefers vorhanden sind oder schon mit Zahnimplantate ausgetauscht wurden.
  • dadurch eine seitliche Verkürzung einer Zahnreihe verhindert werden kann.
  • durch die Wurzelbehandlung die Möglichkeit besteht, dass bisheriger Zahnersatz erhalten wird.
    Erfüllt ein Zahn nicht mindestens eine der obigen Anforderungen, wird er von der Krankenversicherung nicht als erhaltungswürdig eingestuft. In diesem Fall ist laut Kassenleistung das Ziehen des Zahnes vorgesehen. Wollen Sie Ihren Zahn dennoch per Wurzelbehandlung bearbeiten lassen, fallen die gesamten Kosten auf Sie zurück.

Zahnersatz

Bei einer Zahnersatzbehandlung hängen die Kosten ebenfalls vom Aufwand des benötigten Eingriffs ab. Im Normalfall beteiligt sich die Krankenkasse mit einem Festzuschuss, der meist 60 % der aufzubringenden Kosten deckt.

Kieferorthopädische Behandlungen

Bei Zahnfehlstellungen ist es abhängig von der Schwere dieser. Allgemein lässt sich sagen, dass bei schweren Fällen von Zahnfehlstellungen die Kosten zur Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden, wohingegen Eingriffe bei leichten Verschiebungen nicht übernommen werden.

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