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Kosten für den Kammerjäger: Wer trägt diese?

Es ist mit Sicherheit immer eine unangenehme Angelegenheit, wenn Sie einen Kammerjäger Betrieb aus Wien beauftragen müssen, doch oft führt kein Weg daran vorbei. Meist geht dieser Sache doch ein wochenlanges Leiden voraus. Es kann Ungeziefer sein, welches sich nicht von selbst in die Schranken weisen lässt. Manchmal muss einfach der Fachmann oder die Fachfrau ran. Viele BewohnerInnen fragen sich in diesem Moment natürlich, wer für die Kosten aufkommt. Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.

Ein Kammerjäger soll beauftragt werden, wer bezahlt das?

Leider kommt es bei dieser Sache oft zu Missverständnissen. Vor allem MieterInnen, die in einem Mehrparteienhaus mit einer zuständigen Wohnungsgesellschaft leben, gehen oft davon aus, dass der Vermieter oder die Vermieterin, solche Kosten tragen muss. Die Plage oder das Ungeziefer, weswegen der Kammerjäger zur Rate gezogen wird, muss nicht von demjenigen, der den Kammerjäger ruft, verursacht worden sein. Es könnte andere MieterInnen der Auslöser dafür sein, dass es Ratten, Milben, Ameisen oder Silberfische in den Wohnungen gibt. Was kann der Nachbar dafür, wenn nebenan ein Messi Haushalt angrenzt? Der oder die MieterIn fühlt sich durch das Ungeziefer so sehr gestört und die Lebensqualität leidet darunter, dann ruft dieser Mieter oder die Mieterin den Kammerjäger. Die Wahrheit ist, dass der, der den Kammerjäger anruft, die Kosten tragen muss.

Die richtige Vorgehensweise wäre in so einem Fall, zunächst mit dem Hausmeister oder der Hausverwaltung in Kontakt zu treten und abzuklären, wie man weiter verfahren wird. Das dauert vielen MieterInnen oft zu lange, doch ist es ratsam, abzuwarten, welche Maßnahmen die Hausverwaltung ergreifen wird. Beauftragt diese Institution den Kammerjäger, trägt auch der die Kosten, beziehungsweise die Allgemeinheit des Mehrparteienhauses. Dann werden die Kosten auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. Leider kommt es häufig dazu, dass in einer gemieteten Wohnung plötzlich eine Plage auftritt, bei der normale Hausmittel nicht mehr helfen. Bei besonders bedrohlichen Zuständen, wie Ratten in der Wohnung, möchten Sie bestimmt sofort handeln. Bitte halten Sie zunächst Rücksprache mit den VermieterInnen oder wenden Sie sich an die Hausverwaltung. Alle weiteren Schritte müssen von dort aus delegiert werden. Sie bekommen Bescheid, sobald ein Kammerjäger beauftragt wurde, sodass er dann auch Zutritt zu Ihrer Wohnung bekommen kann. Es wäre fatal, wenn Sie dann nicht anwesend wären und das Problem nur teilweise oder gar nicht behoben werden kann. Deshalb ist ein positives Verhältnis zu dem Vermieter oder der Vermieterin immer von Vorteil.

Ein einzelner Hauseigentümer, der in seinem Einfamilienhaus, Reihenhaus oder in einem Bungalow lebt, ist für sich selbst verantwortlich und trägt alle Kosten für DienstleisterInnen, die beauftragt werden, um Arbeit rund um das Haus zu vollziehen.

Fazit

Bei kleineren Problemen in und rund um das Haus, kann es nie schaden, selbst sein Glück zu versuchen. Im Internet gibt es ein paar praktische und ungefährliche Tipps. Wenn nichts mehr hilft, sollte erst die Zuständigkeit geklärt werden und mit Sicherheit wird dann ein Kammerjäger die Angelegenheit mit Wissen und den notwendigen Mitteln regeln.

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