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Firma im Ausland gründen: Was gilt es zu beachten?

Sie möchten eine Firma im Ausland gründen? Viele Gründer denken darüber nach und schon 40 Prozent der Industrieunternehmen entscheiden sich für einen Firmensitz im Ausland. Es kann Ihnen viele Vorteile bringen, Ihre Firma im Ausland zu gründen, Haftungsrisiken werden vermindert, die Steuerlast kann legal verringert werden und die Eigentumsverhältnisse sind nach außen nicht sichtbar. Aber es gibt auch einige bürokratische Hürden zu bewältigen. Was es zu beachten gibt, das erklären wir Ihnen hier:

Grundsätzlich kann man in jedem Land der Welt eine Firma gründen. Doch innerhalb der Europäischen Union geht das natürlich am einfachsten. Möchten Sie lediglich Steuern sparen, dann sollten Sie Ihre Firma in einem Land gründen, welches zu den sogenannten Steueroasen zählt. Als steuerlich vorteilhaft sind Luxemburg und die Schweiz bekannt.
Einen ganzen Berg an Bürokratie können Sie sich sparen, wenn Sie als EU-Bürger in einem EU-Land Ihre Firma gründen möchten. Sie können ein Einzelunternehmen, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft ohne größere Probleme gründen.

Doch trotzdem sollten Sie sich über die Gegebenheiten in Ihrem bevorzugtem Land erkundigen. Nur so können Sie beurteilen, ob es für Sie überhaupt erfolgversprechend ist, eine Firma im Ausland zu gründen. Recherchieren Sie im Land Ihrer Wahl alle Informationen, die Sie benötigen und erstellen Sie für Ihr Vorhaben einen Businessplan.
Fragen, die für eine Firmengründung im Land Ihrer Wahl entscheidend sein können, sind zum Beispiel:

Gibt es kulturelle oder arbeitsrechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt?
Ist die wirtschaftliche und politische Lage stabil?
Gibt es besondere Zugangsbestimmungen für den dortigen Markt und welches Potenzial bietet er?
Wie sehen die Absatzmöglichkeiten für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen aus?
Gilt es, besondere Geschäftspraktiken zu beachten?
Welche Rechtsform entspricht die Tätigkeit des Unternehmens?
Welche finanzielle und rechtlichen Unterschiede gibt es zu der vergleichbaren Unternehmensform in Deutschland?
Ist mein Firmenname noch frei?

Sind diese Fragen geklärt, sollten Sie vor dem Gründen noch recherchieren, wie es mit dem Arbeits- und Handelsrecht in gewählten Land aussieht. Fakten, die Sie wissen sollten, sind:

Pflegt das Land, in dem Sie Ihre Firma gründen möchten, internationale Beziehungen und gibt es handelsrechtliche Abkommen?
Gibt es Handelsbeschränkungen in dem Land? Wären Sie davon betroffen?
Wie sieht es mit Zoll- und Steuerbeschränkungen aus?
Welche rechtlichen Bedingungen müssen bei der Gründung im Ausland erfüllt sein?
Brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis? Wo können Sie die beantragen und wie lange ist sie gültig?
Müssen Sie einen festen Wohnsitz im gewählten Land haben, um die Firma zu gründen?

Entscheiden Sie sich innerhalb der EU zu gründen, hat Brüssel die einzelnen Länder aufgefordert, die gleichen Anforderungen für die Gründung umzusetzen. Diese sind:

Wenn Sie ein Start-up gründen möchten, gibt es verschiedene EU-Fonds in Form von finanziellen Fördermöglichkeiten. Vielleicht ist es aber auch hilfreich, Investoren oder Partnerschaften im Ausland zu suchen. „Startup Europe“ bietet verschiedene Möglichkeiten an.

Es gibt also einiges zu beachten, wenn Sie eine Firma im Ausland gründen möchten. Doch haben Sie alle Fragen geklärt, dann steht einem Erfolg nichts mehr im Weg.

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