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Anwaltskosten – Wie setzen sich diese zusammen?

Die Rechtsvertretung durch einen Anwalt ist in vielen Fällen empfehlenswert, oftmals verpflichtend, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bald stellt sich jedoch die Frage nach den entstehenden Anwaltskosten. Die rechtliche Grundlage für die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz normiert. Wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen und worauf man achten sollte, beschreibt dieser Artikel.

Die anwaltliche Beratung

Die Mindestgebühren, welche ein Anwalt oder beispielsweise die Kanzlei Senol in Köln verlangen muss, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Es wurde am 1. 1. 2021 geändert, die Anwaltskosten sind daher um insgesamt 10 % gestiegen. Der Rechtsanwalt darf beispielsweise nach Zeitaufwand abrechnen, also mehr verlangen, als im Gesetz festgelegt ist, allerdings nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Wenn Sie als Privatperson die Auskunft eines Anwaltes benötigen, darf das Erstberatungsgespräch nicht mehr als 190 Euro plus Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro betragen. Benötigen Sie ein Gutachten, um die Rechtslage richtig einzuschätzen, bezahlen Sie mindestens 250 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer. Rechtsanwälte dürfen Erstgespräche allerdings auch kostenlos anbieten.

Die Berechnung der Anwaltskosten

Die Vergütung besteht aus Gebühren und Auslagen, ihre Höhe ist gesetzlich geregelt. Generell unterscheidet man 3 Formen der Vergütung: das Honorar für die außergerichtliche Beratung, das Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie das Honorar für die gerichtliche Vertretung. Bei der außergerichtlichen Beratung gibt es festgesetzte Mindestgebühren, bei der außergerichtlichen und bei der gerichtlichen Vertretung richtet sich die Gebühr nach dem Arbeitsaufwand und nach der Höhe des Streitwertes.

Um die Anwaltskosten zu berechnen, benötigen Sie im Prinzip drei Werte:

  • den Streitwert
  • die Gebühr
  • die Anzahl der Gebühren

Der Streitwert dient als Berechnungsgrundlage und ist jener Eurobetrag, um den sich die Ehepartner streiten. Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Streitwert. Bei einem Streitwert von beispielsweise bis zu 500 Euro beträgt die Gebühr 49 Euro, bei einem Streitwert bis zu 5000 Euro fällt eine Gebühr von 334 Euro an. Die Anzahl der Gebühren sind jene Gebühren, die der Anwalt für seine einzelnen Tätigkeiten verlangen kann. Dabei können halbe Gebühren, ganze Gebühren und auch zweifache Gebühren entstehen. Bei einem Zivilverfahren fallen grundsätzlich zwei Arten von Gebühren an: die Verfahrensgebühr und die Termingebühr, da der Anwalt auch vor Gericht erscheint. Wenn der Anwalt gegenüber dem Gegner auftritt, also die Korrespondenz mit diesem übernimmt, so ist eine 1,3 Geschäftsgebühr vom Streitwert üblich. Endet eine Klage mit einem Vergleich, können zusätzliche Kosten für eine Vergleichsgebühr entstehen. Im Falle einer Klage zahlt der Verlierer nicht nur seine Anwaltskosten, sondern auch die der Gegenseite. Es ist zu beachten, dass sich die Anwaltskosten im Strafverfahren, vor dem Arbeits- und Verwaltungsgericht berechnen sich die Anwaltskosten jedoch anders als im Zivilverfahren.

Im Falle einer Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich am besten selbst mit der Versicherung in Verbindung setzen und fragen, ob sie die Anwaltskosten übernimmt. Sie benötigen eine sogenannte Deckungszulage, am besten, bevor Sie den Anwalt beauftragen. Auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass Sie nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Übrig bleibt die Selbstbeteiligung, welche in dem Versicherungsvertrag festgelegt ist. Beachten Sie auch, dass Rechtsschutzversicherungen meist nur für die Streitigkeiten zahlen, die nach dem Abschluss der Versicherung entstanden sind.

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