Finanzen

Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss 2014

Rund 27.000 Gründer und Gründerinnen haben sich 2013 mithilfe des Gründungszuschusses selbstständig gemacht und eine eigene Existenzgründung gestartet. Das ist ein deutlicher Rückgang zu den Jahren davor (rd 80%), der jedoch nicht entmutigen sollte, den Weg der Existenzgründung zu gehen.

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann der sog. Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Der Gründungszuschuss soll in der Anfangszeit die Liquidität unterstützen wenn naturgemäß die Auftragslage noch nicht ausreicht, um die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen. Das Arbeitslosengeld sowie der Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar. Wenn es zur Zusage durch die Arbeitsagentur kommt, fällt dafür dann die Zahlung des ALG I weg.

In welcher Höhe gibt es den Gründungszuschuss und wer hat Anspruch darauf?

Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I (ALG I) und somit nach dem vorherigen Einkommen.

Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Phasen auf:
Phase 1:
In der ersten Etappe wird er Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate in Höhe des ALG I zzgl. 300 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Sobald die Selbstständigkeit startet, zahlt die Arbeitsagentur nicht mehr die Beiträge zur Sozialversicherung.
Allein mit den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel die 300 Euro Pauschale benötigt.
Auf den Gründungszuschuss selber besteht kein Rechtsanspruch, auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, jedoch auf die Antragstellung selber besteht ein Rechtsanspruch.

Der Vorteil gegenüber dem Arbeitslosengeld: Einmal genehmigt, darf im Prinzip beliebig viel hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Kürzung des Gründungszuschusses kommt.

Phase 2:
Gegen Ende der sechsmonatigen Grundförderung kann die Verlängerung des Pauschalbetrages (300 Euro) für weitere 9 Monate beantragt werden.
Danach muss das Start up auf eigenen Beinen stehen können.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ergänzend Arbeitslosengeld Il beantragt werden.
Voraussetzungen zum Gründungszuschuss

Voraussetzung Nr. 1: Arbeitslosengeld-I-Anspruch
Zum Zeitpunkt der Gründung muss der Gründer / Gründerin mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.
Wichtig: Der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Arbeitsagentur vor der Gründung gestellt werden.
Es gibt verschiedene sog. vorbereitende Maßnahmen, die in Ausnahmefällen nicht förderschädlich sind, wenn diese vor der Beantragung stattfinden.
Mit dem Gründungsdatum endet offiziell die Arbeitslosigkeit und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes.

Fallstricke: Sperrzeiten und Ruhezeiten
Die Meldung der anstehenden Arbeitslosigkeit bzw. als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur muss in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
Der Gründungszuschuss kann dann erst nach der Sperrfrist / Ruhezeit beantragt werden. Bedacht werden muss, dass sich der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld ggf. um diese Zeiten verringert.
Tipp: Wir empfehlen die jeweilige individuelle Situation vorab mit der Arbeitsagentur zu besprechen und oder einer Unternehmensberatung für Existenzgründung rechtzeitig einzubinden.

Voraussetzung Nr. 2: hauptberuflich selbständige Tätigkeit
Mit dem Gründungszuschuss wird die hauptberufliche Selbständigkeit gefördert, wenn die Selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Bei dieser Vorgabe müssen wir immer ein wenig schmunzeln, da dies in vielen Fällen anfänglich das tägliche Pensum ist.
Vorher kann man also, wenn auch ohne Förderung, nebenberuflich selbständig tätig gewesen sein. Jedoch ist die Hürde zur Gründungszuschuss Zusage dann etwas höher.

Voraussetzung Nr. 3: Businessplan und fachkundige Stellungnahme
Die Arbeitsagenturen fördern nur Gründungsvorhaben, die „förderungswürdig“ sind und auch Ausblick auf langfristigen Erfolg haben.
Dabei wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Anlaufphase benötigt wird.
Im Businessplan muss klar erkennbar sein, wann wie, was, erreicht werden soll. Die Planungsrechnung im Businessplan muss für 24 Monate dargestellt werden.

Ob das Gründungsvorhaben und die Zukunftsaussichten realistisch sind, können und wollen die Arbeitsagenturen nicht ohne eine fachkundige Stelle alleine beurteilen.
Für die fachkundige Stellungnahme kommen theoretisch eine Vielzahl von Stellen in Frage: Starterzentren, Kammern, Unternehmens- und Steuerberater.
Es muss vorher genau überlegt werden, wie groß der Bedarf eines kritischen Auges aus der Praxis ist, und was für den erfolgreichen Start benötigt wird.
Bei den öffentlichen Stellen kostet die fachkundige Stellungnahme i.d.R. nichts.
Es gibt Online-Portale, die sich auf vermeintlich günstige Angebote spezialisiert haben. Realistisch betrachtet kann es nicht funktionieren, mal eben über die Zukunft zu entscheiden. Ein günstig „gekaufter“ Stempel aus dem Internet hilft nicht weiter und führt im Zweifelsfalle zur Ablehnung des Gründungzuschusses und im schlimmsten Fall zum Scheitern der Existenzgründung. Die Arbeitsagenturen erkennen sehr genau, was realistisch und seriös ist.
Eine erfahrene fachkundige Stelle kann durch genaue Kenntnis der Verwaltungspraxis in den Arbeitsagenturen das Risiko einer Ablehnung des Gründungszuschusses deutlich senken.

Für die Beratung mit Praxis Know-how von Unternehmens- und Steuerberatern, die wenn diese zugelassen sind, auch die fachkundige Stellungnahme abgeben können, stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung. In welcher Höhe Fördermittel für eine Beratung genutzt werden können hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Tipp: Existenzgründer und Existenzgründerinnen sollten frühzeitig Kontakt mit der Gründungsberaterin –berater Ihrer Wahl aufnehmen und sich Feedback zu Ihrem Gründungsvorhaben und zur zielgerichteten Vorgehensweise einholen.
So kann das Fehlerrisiko minimiert, viel Zeit gespart werden und es steht immer ein Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.

Der Staat hat großes Interesse daran, dass ein Gründungsvorhaben auch zum Erfolg führt. Daher gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene, die einen Teil der Beratungskosten vor und nach der Gründung übernehmen wie z.B. das am bekannteste der KfW das „Gründercoaching Deutschland“.

Grundsätzliche Tipps
Der richtige Weg liegt für die eigene Selbstständigkeit wie so oft in der Mitte.
Wenn die Auftraggeber nicht schon Schlange stehen, sollte eine Gründung nicht überstürzt werden und man sollte sich die nötige Zeit einräumen, diese in Ruhe vorzubereiten, den Businessplan zu erstellen damit von Anfang die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen und einen sicheren Grundstein zu legen.

Unterschätzt werden sollte nicht die Vorlaufzeit die benötigt wird, in der neuen Situation „anzukommen“, auch wenn der Gründungsbereich aufgrund der vorherigen Tätigkeit nicht fremd ist.
Ein gut durchdachter, professioneller und ausgearbeiteter Businessplan ist schon die „halbe Miete“.

1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
Dagmar Schulz
Prinz-Georg-Str. 116
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T 0211 / 73 17 11 60
www.1a-startup.de

Die 1a-STARTUP ist die erfolgsorientierte Unternehmensberatung für Existenzgründung, Marketing, Businessplan und Fördermittel mit Sitz in Düsseldorf für Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
1a-STARTUP steht für qualifizierte Beratung die mit staatlichen Fördermitteln und Zuschüssen unterstützt werden kann, die Sie nicht zurückzahlen müssen, z.B. das KfW Gründercoaching. Wir betreuen und helfen Ihnen von der kurzfristigen Einzelmaßnahme bis zum langfristigen Gesamtprojekt.

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2 Comments

  1. EIn sehr informativer Artikel. Für viele ist dies oftmals die einzige Möglichkeit für einen Schritt in die Selbständigkeit, denn ohne eine finanzielle Stütze ist dies oftmals garnicht möglich.

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