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Hausverwaltung in Österreich beauftragen: Was kostet es?

Wohnen Sie in einer Mietwohnung oder besitzen Sie eine Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien? Dann fallen in der Regel zahlreiche Verwaltungsaufgaben an. Hierfür gibt es professionelle Dienstleister, die auf Hausverwaltungen spezialisiert sind. Doch was kostet es, eine Hausverwaltung in Österreich zu beauftragen und welche Aufgaben und Pflichten sollen dabei übernommen werden? Dieser Ratgeber liefert die Antworten auf diese Fragen.

Hausverwaltung bei Eigentum

Aufgaben der Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen sind in Österreich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gesetzlich geregelt. Demzufolge hat die Hausverwaltung folgende Aufgaben und Pflichten in den Bereichen Instandhaltung, Sanierung sowie Kostenrechnung und Rücklagen:

zeitgerechte Durchführung von Maßnahmen für Sanierungen, etwa die Reparatur eines Wasserschadens
Pflege und Beaufsichtigung des Hauses und der Außenanlagen
Beauftragung von Reparaturen, z.B. für Aufzüge oder Leitungen für Elektro, Wasser, Gas
Abrechnung von Betriebskosten
Aufbau von Rücklagen
Ermittlung von Heiz- und Warmwasserkosten
Rückstände Einmahnen, wenn Zahlungen von Eigentümern ausstehen

Darüber hinaus sind auch Aufgaben und Pflichten für Eigentümerversammlungen gesetzlich festgelegt. Mindestens alle zwei Jahre muss die Einberufung zur Eigentümerversammlung erfolgen. Themeninhalte sind unter anderem Informationen über den Hauszustand, Kostenänderungen sowie geplante Investitionen. Eine Eigentümerversammlung dient auch zur Diskussion bei Beschwerden und Problemen, wobei die Hausverwaltung die Aufgabe als Problemlöser innehat.

Hausverwaltung bei Mietwohnungen

Bei Mietobjekten gibt es in Österreich keine gesetzlichen Vorgaben für die Verwaltung. Hier ergeben sich die Aufgaben und Pflichten der Verwaltung eizig aus einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Objekteigentümern. Grundsätzlich dürfen jedoch keine Betriebskosten auf Mieter übertragen werden. Konkret bedeutet das, dass Mieter nicht für Betriebskosten sowie Kosten für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aufkommen. Demzufolge müssen diese Kosten durch Mieteinnahmen abgedeckt werden.

Doch bei dem Thema Reparaturen in Mietwohnungen wird es etwas undurchsichtiger und komplizierter. Hier stellt sich die Frage, wofür die Hausverwaltung wie www.wiener-hausverwaltung.at zuständig ist. Immer wieder fallen in Mietwohnungen Reparaturen an. Doch wer muss diese Kosten übernehmen?
Grundsätzlich muss der Vermieter oder die beauftragte Verwaltung erhebliche Schäden beseitigen, bei denen die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist. Hingegen hat der Mieter sämtliche Mängel, die er selbst verursacht hat, auch selbst zu beheben beziehungsweise die Kosten dafür zu tragen.

Kosten der Hausverwaltung

Eine wichtige Frage die sich außerdem stellt ist folgende: Was kostet es, eine Hausverwaltung in Österreich zu beauftragen? Auch hier lässt sich Eigentumswohnungen und Mietwohnungen unterscheiden.

Kosten für die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen

Die Kosten für Wohnungseigentümer in Österreich hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

Anzahl der zu verwaltenden Wohnungen
Gesamtgröße des Objekts
Lage der Immobilie
Umfang der Gemeinschaftsflächen, z.B Garten

Zwar gibt es in Österreich keine gesetzlichen Vorgaben oder fixen Sätze für das Honorar einer Hausverwaltung. Dennoch kann mit einem Kostensatz von etwa 3,00 bis 3,60 Euro je Quadratmeter pro Jahr gerechnet werden.

Kosten für die Hausverwaltung bei Mietwohnungen

Verwaltungskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen, sind in § 6 Entgeltrichtlinienverordnung gesetzlich festgelegt. Hier dürfen 3,80 Euro pro Quadratmeter für die Verwaltung veranschlagt werden. Voraussetzung ist, dass die Mietwohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt.

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