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Hörgeräte Kosten: Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Ohren sind empfindliche Organe, die sich bei Verletzungen oder anderen Beeinträchtigungen nur schlecht oder gar nicht regenerieren. Die beste Lösung bei Hörproblemen ist in vielen Fällen das richtige Hörgerät. Gleichzeitig sind Hörgeräte aber teure technische Hilfsmittel, die sich leider nicht jeder leisten kann. Zum Glück gibt es in Deutschland eine gesetzliche Krankenkasse. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben und welche Kosten in welchem Umfang übernommen werden.

Hörgeräte-Krankenversicherung: Definition und Anwendung

Hörgeräte sind technische Hilfsmittel, die dazu dienen, die Auswirkungen einer Schwerhörigkeit zu verringern oder bestenfalls vollständig zu kompensieren. Hörgeräte verbessern nicht nur das Sprachverständnis der Betroffenen, sondern gewährleisten auch deren sozialen Anschluss und können Kindern beim Spracherwerb helfen. Entsprechend wichtig ist auch die Frage, inwieweit Hörgeräte von den Krankenkassen bezahlt werden. In Deutschland sind zwischen 12 und 16 Millionen Menschen schwerhörig, von denen 30 bis 40 Prozent ein Hörgerät nutzen. Wenn man gesetzlich krankenversichert ist und die Schwerhörigkeit von einem Arzt diagnostiziert wurde, dann ist die Krankenkasse für die Finanzierung der Hörgeräte zuständig.

Verschiedene Arten von Hörgeräten

Hörgeräte gibt es in verschiedenen Ausführungen. Im Prinzip übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Hörgeräte, unabhängig von ihrer Bauart. Insofern brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen und können wählen, was Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrer Diagnose vom Arzt zum Akustiker für Hörgeräte Berlin gehen. Der Akustiker kann dann helfen, das optimale Gerät für die individuelle Situation zu finden.

Krankenversicherung für Hörgeräte: Die Kosten

Wie bei anderen Produkten auch, gibt es für Hörgeräte unterschiedliche Preisklassen. Nicht unbedingt die Qualität des Hörsystems fällt dabei ins Gewicht, die Kosten beziehen sich oft auch auf ein bestimmtes Design oder eingebaute Sonderfunktionen. Die Krankenkasse übernimmt immer nur Geräte, die ausreichend leistungsfähig sind. Wer sich auf ein Hörgerät der Krankenkasse verlässt, muss bei Diskretion oder Design Kompromisse eingehen. Zwar gibt es Hörgeräte in verschiedenen Preisklassen, mit Basismodellen unter 100 Euro, aber sie erfüllen selten die Anforderungen der Krankenkasse und lassen gleichzeitig in Sachen Hörverstärkung zu wünschen übrig. Wenn Sie ein Hörgerät wünschen, das von der Krankenkasse bezahlt wird, sollten Sie mit einem Preis von mindestens 600 bis 700 Euro pro Hörgerät rechnen. Hier erhalten Sie bereits eine gute Leistung. Wenn Sie eine innovativere Technologie, mehr Diskretion oder zusätzliche Programme wünschen, kommen Sie nicht umhin, aus eigener Tasche zu zahlen. Solche Geräte können zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro Hörgerät kosten. Premium-Hörgeräte, die mit modernster Technik, zahlreichen Sonderfunktionen und bestem Design ausgestattet sind, können bis zu 5.000 Euro pro Ohr kosten.

Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse

Wie bereits erläutert, können Hörgeräte von der Krankenkasse übernommen werden. Im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die Kostenübernahme in §33 und §36 geregelt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Grundsatzurteilen verschiedener Gerichte, die die Ansprüche der Versicherten weiter gestärkt haben. Wie viel übernommen wird, ergibt sich aus der Hilfsmittel-Richtlinie. Zunächst ist es jedoch wichtig, dass die betreffenden Hörgeräte bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese Kriterien lauten wie folgt:

Ein Hörgerät der Krankenkasse muss volldigital sein.
Das Hörgerät muss über drei Hörprogramme verfügen.
Multi-Mikrofon-Technologie, Rauschunterdrückung und Rückkopplungsunterdrückung müssen von der Krankenkasse mit einem Hörgerät unterstützt werden.
Es müssen mindestens vier Frequenzkanäle vorhanden sein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Kostenübernahme möglich. Liegt ein Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes, kurz HNO-Arzt, vor, das einen Hörverlust von mindestens 30 Dezibel bescheinigt, kann ein Antrag gestellt werden. Wird er dann bewilligt, werden nach den Richtlinien mindestens 784,94 Euro für das erste Ohr und mindestens 1.412,89 Euro für beide zusammen gezahlt. Manche Krankenkassen erheben auch höhere Zuzahlungen, am besten informieren Sie sich bei Ihrer individuellen Versicherung. Wichtig ist auch, dass Sie, wenn es keine Sonderregelung gibt und Sie über 18 Jahre alt sind, 10 Euro pro Hörgerät aus eigener Tasche zahlen müssen.

Sonderfall: Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung stellt sich die Situation etwas anders dar als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann leider keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Die Übernahme der Kosten für Hörgeräte hängt ganz vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

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