Allgemein

Scheidung in Österreich – Anwalt, Antrag und Kosten

Vorweg: Eine Online-Scheidung ist in Österreich nicht möglich. Auch wenn man viel über Online Scheidungen hört, mit dem Mausklick ist die Scheidung nicht durchsetzbar.

Ob Sie nun einen oder zwei Anwälte benötigen, hängt davon ab, ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen. Bei strittigen Scheidungen sind in jedem Fall zwei Anwälte nötig. Grundsätzlich ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich, jedoch nicht ratsam.

Das sogenannte Trennungsjahr liegt in Österreich bei sechs Monaten und gilt für alle. Erst nach der sechsmonatigen Trennungszeit können Sie im Einvernehmen mit ihrem Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen. Oder Sie reichen bei Uneinigkeit, eine Scheidungsklage ein. Nützen diese sechs Monate um sich klar zu werden, wie Sie den Ablauf Ihrer Scheidung einvernehmlich gestalten können.

Einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie zu einvernehmlicher Lösung gekommen sind, können Sie beim zuständigen Gericht mündlich oder schriftlich Ihren Scheidungsantrag einreichen. Dieses muss gemeinsam mit Ihrem Ehepartner geschehen. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt finden ist trotz einvernehmlicher Lösungen sehr empfehlenswert, einfach um die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Menschen verändern sich und irgendwann gegebene Versprechen werden nicht immer eingehalten. Bei gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren muss auch bei einvernehmlichen Scheidungen ein Nachweis einer Beratung durch eine qualifizierte Person erbracht werden. Das Gericht stellt somit sicher, dass die Bedürfnisse der Kinder beachtet worden sind.

Gerichtsgebühren:
Der Scheidungsantrag beläuft sich auf 293 EUR.
Hinzu kommen 293EUR für Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Eine Liegenschaftsübertragung kostet 439EUR.
Bei einem geringfügigen Einkommen werden diese Gebühren nach Antragsstellung! erlassen. Wenn Sie und Ihr Ehepartner unter 13.912EUR jährlich verdienen und über kein Vermögen über 4.637EUR besitzen wird der Antrag genehmigt.

Zusätzliche Kosten:
Die Anwaltskosten sind abhängig vom bestehenden Vermögen bzw. vom Arbeitsaufwand. Informieren Sie sich nach dem Stundensatz Ihres Anwalts, da diese sehr variabel sind.

Strittige Scheidung:
Bei strittigen Scheidungen ist es sinnvoll sofort einen Anwalt aufzusuchen. Eine jede Partei muss ihren eigenen Anwalt beauftragen. Dieser kümmert sich um die Scheidungsklage beim zuständigen Gericht.

Gerichtsgebühren:
Der Scheidungsklage beläuft sich auf 312 EUR.
Ein Scheidungsvergleich kostet 293EUR.
Eine Liegenschaftsübertragung kostet 439EUR.

Zusätzliche Kosten:
Die Anwaltskosten sind abhängig vom bestehenden Vermögen bzw. vom Arbeitsaufwand. Die Kosten trägt jeder der Ehepartner für den eigenen Anwalt. Da es bei strittiger Scheidung zu einem Prozess vor Gericht kommt, ist es möglich, dass der sogenannte Verlierer des Scheidungsprozesses die kompletten Kosten übernehmen muss. Doch selten wird nur einem Partner das gesamte Verschulden der Zerrüttung der Ehe zugesprochen. In der Regel wird für den Hauptschuldigen die dreiviertel Teilung der Kosten ausgesprochen. Bei gleichem oder ohne Verschulden, werden die Kosten gleichmäßig geteilt.

Informieren Sie sich über den Stundensatz Ihres Anwalts

Für die erste Stunde vor Gericht berechnet ein Anwalt 154,90EUR lt. Rechtsanwaltstarif. Hier werden keine Vermögenswerte aufgeteilt! Dieser Betrag gilt nur bei dem niedrigsten Streitwert von 4350EUR.
154,90EUR werden für die erste Gerichtsstunde verwendet.
Alle weiteren Gerichtstunden haben eine Stundensatz von 77,90EUR. (nach österreichischem Rechtsanwaltstarifgesetz)
Eine Verfahrenshilfe kann beantragt werden, wenn Sie über keine Mittel oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
Bei einer strittigen Scheidung mit Vermögen oder Uneinigkeit im Kindersorgerecht werden Verfahren oft langwierig und sehr teuer.
Bevor man zu einem Anwalt geht, sollten Sie sich evtl. mit einer Scheidungsmediation befassen. Das kann hohe Anwaltskosten ersparen.

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