Allgemein

Steuern sparen als Unternehmen

Als Unternehmer steht die Gewinnoptimierung im Fokus und das Steuerrecht spielt dabei eine wichtige Rolle, wenn es darum geht möglichst viel vom Umsatz zu behalten. Die steuerliche Belastung entscheidet über den finalen Gewinn, der letztlich Ihnen zur Verfügung steht. Der Fiskus möchte stets am Erfolg teilnehmen, sodass höhere Gewinne mit einer erhöhten steuerlichen Belastung einhergehen.

Doch der Vorteil für Sie als Selbstständiger ist, dass es Möglichkeiten gibt Steuern einzusparen, bzw. die Belastung zu senken, was dem eigenen Gewinn zugutekommen wird. Es folgen einige Ratschläge von www.contacura-steuerberatung.com – Steuerberater in Paderborn und Detmold, die Ihnen dabei helfen, auf legalem Wege die Steuerlast zu senken. Auf diese Weise wird die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens verbessern und es entsteht ebenfalls ein Wettbewerbsvorsprung. Denn finanzielle Ressourcen erhöhen den Handlungsspielraum und vieles mehr.

Wertvolle Tipps zur Senkung der steuerlichen Belastung

Rücklagenbildung

Als Unternehmer ist es nicht in allen Fällen möglich die Umsätze vorauszusehen. Es können lediglich Prognosen gestellt werden. Deshalb ist es wichtig Rücklagen zu bilden, um für unvorhersehbare Situationen gewappnet zu sein. Dabei ist es möglich, bei der Rücklagenbildung Steuern zu sparen. Sie können hierzu einen Antrag beim Finanzamt stellen, um einen Teil des Gewinnes in ihrer Firma zu halten. Die Summe, die Sie dann als Rücklage sparen, wird mit einem geringeren Steuersatz versteuert. Dabei profitieren Sie langfristig von der Vergünstigung. Denn diese gilt bis zum Zeitpunkt der Entnahme. Bei der Entnahme ergibt sich eine weitere Besteuerung der Summe.

Altersvorsorge und Steuerrecht

Als Freiberufler oder Einzelunternehmer müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass Sie gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert sind. Zudem müssen Sie sich um ihre Altersvorsorge kümmern, sodass nicht selten ein immenser Teil der Einkünfte in diese Angelegenheiten investiert werden muss. Die gute Nachricht für Sie: Als Einzelunternehmer oder Freiberuflicher können Sie ihre finanziellen Aufwände für Versicherungen, wie die Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung steuerlich geltend machen. Dies schließt auch die Kosten für die Altersvorsorge ein.

Freiwillige Bilanz

Viele Unternehmer mit kleineren Umsätzen profitieren von der vereinfachten Buchführung, weil sie lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen möchten als Nachweis ihrer Tätigkeit. Auch, wenn Sie unter Umständen von der Bilanzpflicht ausgenommen sind, so besteht die Möglichkeit freiwillig eine Bilanzierung vorzunehmen. Denn die Bilanzierung hat wesentlich mehr Möglichkeiten zu bieten, um Steuern zu sparen. Folglich sollten Sie in Erwägung ziehen, inwieweit Sie diesen Schritt realisieren möchten, um die Steuerbelastung mit noch mehr Mitteln zu senken. Selbstverständlich ist die Bilanzierung mit einem höheren Aufwand verbunden und ist komplexer als die EÜR.

Geschenke steuerlich geltend machen

Als Unternehmer sind Sie sicherlich sich dessen bewusst, dass selbst Kleinigkeiten viel ausmachen können. Deshalb ist es wichtig, möglichst viele Teilbereiche des Steuerrechts zu kennen, um eine voll umfassende Steuersenkung zu erzielen. Diesbezüglich können Geschenke für Geschäftsfreunde oder für Bestandskunden von der Steuer abgezogen werden. Es gilt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Sie sind in der Pflicht zu dokumentieren, wer etwas bekommen hat. Des Weiteren können ausschließlich Geschenke steuerlich geltend gemacht werden, die den Nettowert von 35 € nicht übersteigen.

Fazit

Dies war nur ein Bruchteil dessen, was alles möglich ist. Eine weitere Auseinandersetzung mit der Thematik wird sich für Sie als Unternehmer auszahlen und vor allen Dingen ihre Gewinne erhöhen. Wissen ist das A und O, wenn es um das Steuerrecht geht.

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