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Preisauszeichnung im Einzelhandel – Was muss man beachten?

Preise müssen ausgezeichnet werden, für mehr Verbraucherschutz

Sie nennt sich Preisangabenverordnung (PAngV) oder Preisauszeichnungsgesetz und dient dem Schutz des Endverbrauchers. Jeder Händler, der Waren und Dienstleistungen gewerbsmäßig zum Kauf anbietet, ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen mit Preisen auszuzeichnen. Dabei geht es um den Verkauf an den Endverbraucher. Die Definition für den Endverbraucher besagt, dass jeder, der die Waren oder Dienstleistungen privat erwirbt, ein Endverbraucher ist.

Was bedeutet die Preisangabenverordnung?

Der Hintergrund für die Preisangabenverordnung ist es unter anderem, die Vergleichbarkeit von Waren und Dienstleistungen möglich zu machen. Noch wichtiger aber ist es, einen wahren Preis und eine Preisklarheit für den Endverbraucher zu schaffen. Dazu werden sachlich zutreffende Verbraucherinformationen benötigt, die auch noch vollständig sein müssen. Die PAngV fördert somit den Wettbewerb und stärkt die Position des Endverbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe.

Ist eine Auszeichnung des Preises immer nötig?

Grundsätzlich können Sie sich merken, dass erst einmal jeder Artikel und jede Dienstleistung mit einem Preis versehen werden muss. Die Preisschilder oder Etiketten dienen dem Verbraucherschutz und dem Schutz der Mitbewerber und soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Um den Vergleich aber wirklich möglich zu machen, ist ein Grundpreis nötig, der ebenfalls auf dem Preisschild ausgewiesen sein muss.

Was ist der Grundpreis?

Unter dem Grundpreis versteht man den Preis einer festgelegten Mengeneinheit. Meistens ist der Grundpreis in Milliliter, Liter, Gramm oder Kilogramm angegeben. Dieser Grundpreis ermöglicht es dem Endverbraucher schnell und einfach Waren zu vergleichen, die in unterschiedlichen Verpackungseinheiten angeboten werden. Der Grundpreis muss immer alle Preisbestandteile erhalten und muss Brutto, also mit der Umsatzsteuer ausgewiesen sein.

Keine Verordnung ohne Ausnahme

Natürlich gibt es auch bei der Preisangabenverordnung eine Ausnahme. Waren die ein geringeres Gewicht als 10 Gramm haben oder weniger Füllmenge als 10 Milliliter, benötigen keinen Grundpreis. Darunter fallen zum Beispiel die Portionsbeutel Zucker.

Was Sie als Einzelhändler beachten müssen

Um Ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, Ihre Produkte schnell und unkompliziert mit Produkten von Mitbewerbern vergleichen zu können, sind Sie zur Preisauszeichnung verpflichtet. Als Einzelhändler müssen Sie Ihren Kunden neben klaren Produktinformationen auch volle Preistransparenz bieten. Diese Verpflichtung besteht für Sie immer, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind, die bei Ihnen für ihren privaten Gebrauch einkaufen. Richtet sich Ihr Angebot hingegen an andere Gewerbetreibende, treffen diese Voraussetzungen nicht auf Sie zu.

Was und wie müssen Sie auszeichnen?

Egal welche Produkte Sie verkaufen, jedes Produkt benötigt einen klar ersichtlichen Preis und einen klar definierten Grundpreis. Das betrifft auch die Ware, die zur Kundengewinnung im Schaufenster stehen, an Ständern hängen oder in sogenannten Schütten vor dem Laden präsentiert werden. Sie müssen die Ware allerdings nicht direkt mit einem Preisschild versehen, es genügt, wenn das Preisschild gut sichtbar ist und eindeutig des jeweiligen Produktes zugeordnet werden kann. Das können Preisschildern an Regalen oder Boxen sein, die die jeweiligen Dinge betreffen.
Achten Sie darauf, dass die Preisschilder und Etiketten leicht verständlich und gut lesbar sind.

Fazit

Die Preisauszeichnung ist ein Muss, welches Ihren Kunden einen zusätzlichen Service bietet. Ohne Schwierigkeiten kann er gleiche Produkten aus Ihrem Sortiment vergleichen und hat so maximale Preistransparenz.

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