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Fördermöglichkeit zur Digitalisierung: Go-Digital

Die zunehmende Digitalisierung stellt derzeit kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie betrifft alle Geschäftsbereiche und Branchen. Wer sich nachhaltig im Wettbewerb behaupten möchte, muss eine digitale Transformation aller Geschäftsprozesse umsetzen.

Das Förderprogramm Go-Digital setzt genau an dieser Stelle an und fördert Beratungs- sowie Umsetzungsleistungen. Es unterstützt Unternehmen im Bereich des Online-Handels, der Digitalisierung des Geschäftsalltags und der Nachrüstung in der IT-Sicherheit.

Förderberechtigte: Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm Go-Digital richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die in der gewerblichen Wirtschaft oder dem Handwerk tätig sind und rechtlich als selbstständig gelten. Des Weiteren müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen, um als förderberechtigt zu gelten:

  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von maximal 20 Millionen Euro
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
    Zusätzlich muss das Unternehmen eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland besitzen. Sind verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen vorhanden, darf das Unternehmen zusammen mit diesen die zuvor genannten Voraussetzungen nicht überschreiten.

Antragsstellung: Wie erhalten Unternehmen eine Förderung?

Unternehmen, die an einer Förderung interessiert sind, suchen sich zunächst ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Um die Suche zu vereinfachen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, eine interaktive Beraterlandkarte veröffentlicht. Über diese finden interessierte Unternehmen alle relevanten Informationen und einen direkten Ansprechpartner.

Nach der Auswahl des Beratungsunternehmens erstellt dieses in Absprache mit dem Unternehmen einen Projektplan und stellt den Förderantrag für das Programm Go-Digital. Anschließend beginnen die Beratungsleistung und die Umsetzung des Projektplans.

Finanzieller Umfang: Wie hoch fällt die Förderung aus?

Go-Digital fördert eine Beratung in drei verschiedenen Modulen. Aus diesen muss das interessierte Unternehmen ein Hauptmodul wählen, das sich um bis zu zwei Nebenmodule ergänzen lässt. Für das Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig. In einer Kombination aus Haupt- und Nebenmodul ergeben sich 30 förderfähige Beratertage. Der Beratertagessatz darf dabei maximal 1.100 Euro exklusive der Umsatzsteuer betragen, wovon 50 Prozent förderfähig sind.

Fördermodule: Was bietet Go-Digital?

Go-Digital umfasst eine Beratungsleistung in drei verschiedenen Modulen:

  • Modul 1: IT-Sicherheit
  • Modul 2: Digitale Markterschließung
  • Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse
    Unternehmen müssen jeweils ein Hauptmodul wählen, das mindestens 51 Prozent des gesamten Beratungsvolumens umfasst. Zusätzlich können ein oder zwei Nebenmodule in die Beratung einfließen.

Das erste Modul „IT Sicherheit“ beschäftigt sich mit Sicherheits- und Risikoanalysen. Es bewertet mögliche Schwachstellen und Bedrohungen, wobei sowohl die bisher bestehende als auch die neu geplante IKT-Infrastruktur Beachtung findet. Das Ziel ist die Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und ein selbstständiger Betrieb grundlegender sowie erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Das zweite Modul „Digitale Markterschließung“ widmet sich einer spezifischen Online-Marketing-Strategie. Diese schließt sowohl eine professionelle Internetpräsenz als auch Möglichkeiten zur digitalen Vermarktung ein. In diesem Zusammenhang spielt die Suchmaschinenoptimierung eine bedeutende Rolle. Das Ziel besteht in der Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen.

Das dritte Modul „Digitale Geschäftsprozesse“ umfasst schließlich eine Digitalisierung von möglichst allen Arbeitsabläufen im Unternehmen. So können beispielsweise das Versand- und Retourenmanagement, die Lagerhaltung, die Logistik oder elektronische Zahlungsverfahren zum Gegenstand der Beratungsleistungen werden.
Für Unternehmen, die sich ausschließlich für eine Beratung im Modul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitale Geschäftsprozesse“ entschieden haben, sind außerdem zwei verpflichtende Beratertage im Bereich „IT-Sicherheit“ vorgesehen.

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