Recht

Stammeinlagen im GmbH-Recht: Sacheinlagen und Bareinlagen

Das GmbH Recht im deutschen Unternehmensrecht kann insbesondere für Laien schwierig im Verständnis sein. So bestehen regelmäßig Fragen bezüglich der Höhe, der Art und des Umgangs mit Stammeinlagen in eine GmbH. Unter einer Stammeinlage versteht man lediglich einen Stammkapitalanteil, der von einem Gesellschafter in eine GmbH eingebracht wird. Die Höhe der Stammeinlage muss jedoch nicht für alle Gesellschafter identisch sein, sie kann Unterschiede aufweisen.

Wie können Stammeinlagen erbracht werden?

Ein Gesellschafter hat vom Prinzip drei verschiedene Optionen Stammeinlagen in die GmbH einzubringen. Hierbei unterscheidet man beispielsweise Bareinlagen und Sacheinlagen.

Die Sacheinlagen

Wenn in Gesellschafter sich für eine Sacheinlage entscheidet, so muss diese Sacheinlage sofort in die GmbH eingebracht werden und das in voller Höhe. Eine Einbringung in der Form der Sacheinlage ist jedoch nur möglich, wenn die GmbH Satzung dieses Vorgehen auch zulässt. Nicht jeder GmbH Vertrag ist identisch, aufgrund dessen sind hier Unterscheidungen vorzunehmen. Im Zuge der Einbringung müssen dann auch grundsätzlich explizit die Sacheinlage benannt werden und der hierauf anfallende Betrag.

Beispiele für Sacheinlagen:

  • Grundstück und Bauten
  • Fuhrpark bzw. Fahrzeuge
  • Maschinen
  • Fremdunternehmensbeteiligungen
  • Unterschiedliche Nutzungsrechte
  • Lizenzrechte
  • Unter Umständen auch Forderungen gegenüber Dritten

Die verdeckte Sacheinlage

Die verdeckte Sacheinlage ist hierbei ein Sonderfall. Diese Einlage liegt immer dann vor, wenn eine Sacheinlage als direkte Bareinlage deklariert ist, hier jedoch eine tatsächliche Sacheinlage vorliegt.

Die Bareinlage

Von jedem Gesellschafter ist bei Gründung mindestens eine Summe in Höhe von 25 % der Stammeinlage zu tätigen. Zusammengefasst muss hier ein Betrag von 12.500 in Summe erzielt werden. Das beträgt 50 % des Mindeststammkapitals. Dieser Mindestbetrag ist als unabhängig zu verstehen in Stammkapitalhöhe. Die restlichen nun noch fehlenden 12.500 EUR müssen nicht erbracht werden, sollten aber für den Ernstfall immer verfügbar sein, denn die GmbH haftet mit dem Stammkapital von 25.000 EUR für Verbindlichkeiten.

Stammkapitalerhöhung durch Kapitaleinlagen

Das Stammkapital einer GmbH birgt einige Ansätze, für geschäftliche Aktionen. So kann beispielsweise eine Stammkapitalerhöhung initiiert werden, um eine Erhöhung der firmeneigenen Bonität vorzunehmen. Hierbei erfolgt dann eine Erhöhung der Stammeinlagen. Dieses Vorgehen kann strategische Gründe haben, da man auf diese Weise Geschäftspartner, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit haben, ein klares Signal setzt. Zudem kann man beispielsweise bei einer UG eine Stammeinlage von 25.000 EUR tätigen, um diese dann in eine GmbH umzuwandeln. Das Vorgehen hierbei können vielzählig sein.

Fazit:

Stammeinlagen können insbesondere im GmbH-Recht ein weites und kompliziertes Feld sein. Es lassen sich in diesem Zuge einige taktisch sinnvolle Geschäftstransaktionen anstoßen, die den geschäftlichen Erfolg sichern. Information und sachkundige Beratung sind hier jedoch wichtig.

Previous ArticleNext Article

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert