Allgemein, Finanzen

Buchführung für junge Gründer – Das ist zu beachten

Die meisten Unternehmen in Deutschland unterliegen der Pflicht zur Buchführung. Ausnahmen von dieser Verpflichtung gibt es lediglich für Nicht-Kaufleute und Freiberufler sowie für GbRs mit einem Umsatz von unter 500.000 Euro im Jahr. Für alle anderen bedeutet die Buchführung einen nicht geringen Aufwand – der sich jedoch auch auszahlt. Denn durch eine laufend aktuell gehaltene Buchführung verschafft sich die Unternehmensleitung stets einen detaillierten aktuellen Stand zur Finanzsituation der Firma. Bei der professionellen Buchführung gibt es für junge Gründer allerdings einiges zu beachten.

Steuerkanzlei Berlin1. Doppelte und einfache Buchführung

Jedes Unternehmen ist zu einer bestimmten Art der Buchführung verpflichtet: entweder der einfachen oder der doppelten Buchführung. Kleinere Firmen unterliegen zumeist der einfachen Buchführung, einer simplen Einnahmen-Ausgaben-Auflistung, größere Firmen sowie alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen der doppelten Buchführung. Bei dieser werden sämtliche Geschäftsvorfälle doppelt verbucht.

2. Sammeln von Belegen

Um die größtmöglichen Vorteile für das Unternehmen zu nutzen, sollten im Rahmen der Buchführung sämtliche firmentechnisch begründbaren Belege für Ausgaben aller Art gesammelt und eingerechnet werden. Auch alle Mitarbeiter sollten für dieses Thema sensibilisiert werden – schließlich lassen sich von Firmenessen über Reisekosten bis hin zu Rechercheaufwänden sämtliche Kosten in die Einnahmen-Ausgaben-Auflistung einbringen.

3. Einrechnen der Gründungskosten

Sogar die Kosten für die Firmengründung können steuersenkend eingebracht werden. Deshalb sollten Gründer auch aus dieser Phase sämtliche Belege aufheben, die sich als Investitionen in die Firma begründen lassen.

4. Einsetzen von Software

Viele Unternehmensgründer setzen von Anfang an auf spezielle Software für ihre Buchführung. Das hat den Vorteil, dass sämtliche allgemein übliche Strukturen bereits angelegt sind und nur für den eigenen Bedarf etwas angepasst werden muss. Da auch sämtliche Kommunikation mit dem Finanzamt auf elektronischem Wege erfolgt, ist eine derart geführte digitale Buchhaltung sehr sinnvoll.

5. Kompetenzzuordnung

Die Zuordnung von Kompetenzen und vor allem Verantwortlichkeiten über eine stets aktuelle und allen gesetzlichen Ansprüchen genügende Buchführung ist von Anfang an sehr wichtig. Denn auch wenn viele Gründer versuchen, diesen Part quasi nebenbei mit zu erledigen, so ist es doch essentiell, dass ein oder mehrere Mitarbeiter ihr Hauptaugenmerk auf diesem Bereich haben. „Empfehlenswert ist darüber hinaus die objektive Beratung von außen. Fachexperten helfen Unternehmen vor allem dabei, sicherzustellen, dass die eigene Buchführung den Anforderungen des Finanzamtes genügt“, erklärt Andreas van Riesen, Steuerberater der GAAP GmbH aus Berlin.

Die professionelle Buchführung für das eigene Unternehmen stellt viele junge Gründer vor Herausforderungen. Wichtig ist es, für dieses Feld klare Verantwortlichkeiten zuzuordnen und sich Expertenrat zu holen, um vor allem den vielfältigen Anforderungen des Finanzamtes optimal entgegen zu kommen.

Previous ArticleNext Article

1 Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert