Bei der Neugründung eines Unternehmens ist so einiges zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Sie sich Gedanken über die Rechtsform machen, die Sie für Ihr Unternehmen in Österreich wählen möchten. Diese kann zwar gegebenenfalls in Nachhinein geändert werden, sollte aber dennoch beim Start erst einmal die Richtige für Sie darstellen.
Die erste Frage, die es zu klären gibt, ist, ob Sie das Unternehmen als Einzelperson oder mit Geschäftspartnern gründen möchten? Ebenso wichtig ist zu wissen, welche Haftungsform Sie sich vorstellen und welche Auswirkungen diese für Sie haben könnte, sollte Ihr Unternehmen für einen Schaden aufkommen müssen oder zahlungsunfähig werden.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die steuerliche Auswirkung der bevorzugten Rechtsform. Diese kann eventuell schon bei der Gründung sehr viel Geld „verschlingen“, welches eventuell am Anfang an anderer Stelle besser investiert wäre. An dieser Stelle muss jedoch das Anfangsrisiko analysiert werden, welches in schlimmsten Fall entstehen kann.
Selbstverständlich gibt es noch weitere wichtige Themengebiete, die berücksichtigt werden sollten, wie beispielsweise die Krankenversicherung und ob bereits von Beginn an Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Auch dies kann sich im Detail auf die Rechtsform auswirken.
Folgende Rechtsformen stehen Ihnen in Österreich zur Verfügung:
– Einzelunternehmen (EPU / e.U.)
– Offene Gesellschaft (OG)
– Kommanditgesellschaft (KG)
– Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
– Aktiengesellschaft (AG)
Einzelunternehmen
Wie der Name bereits vermuten lässt, eignet sich die Rechtsform „Einzelunternehmen“ für eine einzelne Person. Diese Person ist folglich allein verantwortlich für das Unternehmen. So kann der Unternehmer als Eigentümer oder aber als Pächter des Unternehmens auftreten.
Einzelunternehmer arbeiten auf eigener Rechnung und können ebenfalls Mitarbeiter einstellen. Ebenso ist es gestattet, Subunternehmen mit zu erledigende Arbeiten zu beauftragen. Die am häufigsten verwendete Rechtsform in Österreich ist das Einzelunternehmen.
Offene Gesellschaft
Diese Gesellschaftsform besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Die Haftung erfolgt persönlich, unbeschränkt und solidarisch – ebenso haftet jeder Gesellschafter zu 100 %.
Kommanditgesellschaft
Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine unter eigener Firma geführten Gesellschaft. Mindestens einer der Gesellschafter (Kommanditist) muss zu einem bestimmten Betrag haftbar sein – die Haftsumme geht aus dem Firmenbuch raus hervor. Ein weiterer Gesellschafter wiederum muss komplementär unbeschränkt haftbar sein.
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
Bei der Rechtsform „GesnbR oder GesbR“ handelt es sich wiederum um zwei oder mehrere Personen – folglich handelt es sich somit um eine Personengesellschaft. In diesem Fall bringen die Gesellschafter ihre Arbeitskraft und/oder Vermögensgegenstände ins Unternehmen mit ein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine GmbH stellt eine Kapitalgesellschaft dar, deren Stammkapital in Geschäftsanteile mit Stammeinlagen zerlegt ist. Die Höhe des Stammkapitals beträgt mindestens 35.000 Euro. Eine GmbH kann auch lediglich durch eine Person errichtet werden, was bei einer OG oder KG nicht möglich ist.
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien geteilt wurde. Die Aktionäre haften folglich nur in der Höhe, die sie an Aktien besitzen.
Die richtige Rechtsform zu wählen, sollte in Anbetracht der „Feinheiten“ mit einem Steuerberater oder Fachanwalt wie dem www.grazer-rechtsanwalt.at – Rechtsanwaltskanzlei aus Graz besprochen werden, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.