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KFZ Gutachter: Wann wird dieser beauftragt?

Ein Verkehrsunfall passiert manchmal schneller, als einem lieb ist. Eine kurze Unachtsamkeit und schon hat man selbst einen Unfall verursacht. Aber auch die klassischen Auffahrunfälle, bei dem einem jemand hinten auf das Auto fährt oder in die Seite beim Abbiegen reinfährt, sind häufig sehr schnell passiert. Egal, ob man selbst Schuld am Unfall hat oder ganz und gar ohne Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, ärgerlich ist das immer. Zum Glück enden viele Unfälle nur mit Schäden an den beteiligten Autos und nicht noch mit Personenschäden. Doch es macht es nicht immer besser, wenn zumindest niemand verletzt wurde. Schließlich können selbst kleinere Schäden schnell mal sehr teuer werden. Gerade bei Verkehrsunfällen kann es sich daher lohnen, einen Sachverständigen als Gutachter zu beauftragen, der die Schäden begutachtet und die Schadenssumme feststellt.

KFZ Gutachter: Wann wird dieser beauftragt?

Ein KFZ Gutachter beauftragt man in der Regel nach Verkehrsunfällen. Natürlich gibt es auch andere Situationen, in denen man einen Gutachter beauftragen kann, beispielsweise nach dem Kauf eines Gebrauchtwagen, der dann schnell einen Schaden aufweist, der nicht durch das Fahren an sich begründet ist. Auch andere Ausgangslagen sind möglich, um einen KFZ Gutachter wie den www.luebecker-kfz-gutachter.de zu beauftragen. In solchen Fällen muss man dann natürlich selbst schnell aktiv werden. In den meisten Fällen wird ein Sachverständiger als Gutachter jedoch dann beauftragt, wenn ein Verkehrsunfall stattgefunden hat. Schließlich haben Versicherungen häufig ein Interesse daran, die genaue Schadenssumme feststellen zu lassen und auch Geschädigte. Dennoch hat jeder das Recht, nach einem Unfall einen KFZ Gutachter zu beauftragen. Allerdings muss man genau abwägen, denn die Kosten werden nicht nach jedem Unfall von der Versicherung übernommen.

Wann müssen die Kosten für den KFZ Gutachter selbst getragen werden?

Grundsätzlich darf jeder einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall beauftragen, egal ob man die Schuld trägt oder unschuldig in den Unfall involviert wurde. Allerdings sollte man wissen, dass Versicherungen nicht in jedem Fall immer die Kosten tragen. Denn grundsätzlich gilt, dass bei Bagatellschäden, also bei kleineren Schäden von den Versicherungen keine Gutachter bezahlt werden. In solchen Fällen müsste man dann also die Kosten für den KFZ Gutachter selbst tragen. Auch wenn man eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall trägt oder gar die gesamte Schuld, werden die Kosten für ein Gutachten anteilig von der Versicherung eingefordert und eben nicht ganz übernommen. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, denn die Kosten für einen KFZ Gutachter können auch hoch ausfallen, sodass sich am Ende die Kosten-Nutzen-Relation gar nicht wirklich lohnt, beispielsweise bei Bagatellschäden.

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