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Hausverwaltung beauftragen: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Ist man Eigentümer einer Immobilie und möchte man diese vermieten, ist das mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Das gilt umso mehr, je mehr Wohneinheiten es sind. Schließlich muss man beim vermieten nicht nur Mieter finden, sondern diese auch betreuen, Abrechnungen erstellen wie eine Nebenkostenabrechnung. Und zu den Aufgaben einer Hausverwaltung kann auch die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen gehören. Sei es die Wartung der Heizung oder aber auch anstehende Renovierungen in der Immobilie. Und rund um eine Immobilie, kann auch noch vieles andere anfallen. Man denke hier an notwendige Gartenarbeiten oder auch den Winterdienst, wenn Schnee liegt oder es glatt ist. Um alle diese Aufgaben kann sich eine Hausverwaltung kümmern. Für einen Vermieter stellt sich dabei die Frage: Hausverwaltung beauftragen: Wie setzen sich die Kosten zusammen? Grundsätzlich gibt es hier verschiedene Optionen. Die erste Option ist die Abrechnung auf der Grundlage einer Pauschale. Die Kosten bewegen sich dabei in der Regel zwischen 20 und 30 Euro im Monat. Stellplätze und andere Räume, werden gesondert berechnet. Diese bewegen sich meist zwischen 3 und 5 Euro. Doch das ist nur eine Option. Ein weitere ist die gezielte Abrechnung auf der Grundlage von Stunden und Leistungen. Maßgeblich bei den Kosten ist natürlich immer auch, was für Leistungen von einer Hausverwaltung überhaupt wahrgenommen werden sollen. Das bewirkt sich dann auch auf die Kosten für die Leistungen einer Hausverwaltung aus.

Hausverwaltung beauftragen: Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Bei der Beauftragung einer Hausverwaltung wie https://www.wien-hausverwaltung.at/ stellt sich für einen Vermieter immer auch die Frage, wer diese Kosten tragen muss? Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob und was für Kosten man als Vermieter auf seine Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen kann. Doch leider kann man weitgehend keine Kosten die im Zusammenhang mit der Hausverwaltung anfallen, auf seine Mieter umlegen. Alle Leistungen, sei es das vermieten einer Wohnung, das erstellen von einer Nebenkostenabrechnung oder die Suche nach neuen Mietern, sind alles nicht umlegbare Kosten. Eine Umlage ist nur in wenigen Ausnahmen möglich, beispielsweise wenn es um Hausmeister-Leistungen geht, wie für den Winterdienst oder für Gartenarbeiten. Die dafür anfallenden Kosten können über die Nebenkostanabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Den Rest der Kosten die für eine Hausverwaltung anfallen, muss man als Vermieter selbst tragen. Das schmälert natürlich den Gewinn aus den Mieteinahmen. Auf der anderen Seite, kann einen eine Hausverwaltung deutlich entlasten. Die Vor- und Nachteile sollte man als Vermieter abwägen. Da es generell große Unterschiede geben kann, sollte man als Vermieter vergleichen. Ein solcher Vergleich ist möglich, in dem man Angebote einholt um Kosten vergleichen zu können. Dazu sind mehrere Angebote erforderlich, die man einholen muss. So kann man die Hausverwaltung mit dem bestmöglichen Preis- und Leistungsverhältnis finden.

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