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Home-Office und Steuern

Gerade seit Beginn der Coronavirus-Pandemie spielt das Home-Office eine große Rolle. Und es ist zu erwarten, dass dieser Trend auch in Zukunft anhalten wird. Doch gerade in diesem Zusammenhang stellt sich oft auch die Frage nach Home-Office und Steuern. Und damit dann auch die Frage, was man hier alles absetzen kann und was nicht.

Voraussetzungen und Höchstbetrag beim Home-Office

Grundsätzlich kommt es bei der Frage Home-Office und Steuern immer auf den Einzelfall an. So ist eine Berücksichtigung vom Home-Office bei den Steuern nur dann möglich, wenn es sich auch tatsächlich um ein richtiges Home-Office handelt. Das setzt voraus, dass es sich hier um einen eigenen Raum handelt, dieser entsprechend eingerichtet ist und auch tatsächlich für die Arbeit genutzt wird. Eine Arbeit am Küchentisch oder in einer Ecke im Wohnung, würde damit dazu führen, dass eine Berücksichtigung vom Home-Office im Rahmen der eigenen Steuererklärung nicht möglich ist. Bei der Berücksichtigung von einem Home-Office in einer Steuererklärung, muss man aber auch noch einen anderen Punkt beachten. So gibt es hier nämlich bei der Absetzung einen maximalen Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr. Und dieser Höchstbetrag wird auch nur einmal gewährt, unabhängig davon, ob man zum Beispiel mehrere Home-Office aufgrund von verschiedenen Wohnsitzen hat. Und bei der Höhe von 1250 Euro muss man ebenfalls noch beachten, es ist ein Maximalbetrag. Diese Regelung zu Home-Office und Steuern ist gültig für Arbeitnehmer, die im Unternehmen wo sie angestellt sind, keinen Arbeitsplatz haben. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte jedoch einen Experten wie www.steuerxpert-graz.at zu seinem individuellen Fall befragen.

Regelung für Selbstständige

Wie die Rechtslage bei Home-Office und Steuern für einen Arbeitnehmer ist, wurde jetzt deutlich. Doch Home-Office kann nicht nur bei einem Arbeitnehmer von Bedeutung sein, sondern auch bei Selbstständigen. Und gerade für Selbstständige gelten hier andere Regelungen bei Home-Office und Steuern, so gibt es hier zum Beispiel den Höchstbetrag von 1250 Euro im Jahr nicht. So kann man hier auch deutlich mehr bei seiner Steuererklärung im Rahmen von Home-Office und Steuern berücksichtigen.

So kann man die Kosten berücksichtigen

Je nachdem um was für Kosten es geht, die im Rahmen von einem Home-Office anfallen, gibt es hier unterschiedliche Regelungen bei der Berücksichtigung. Geht es bei Home-Office und Steuern zum Beispiel um die Ausstattung von einem Arbeitszimmer, so kann man die Kosten hier in voller Höhe berücksichtigen. Zur Ausstattung von einem Arbeitszimmer gehören beispielsweise die Büromöbel, aber auch notwendige technische Ausstattung, wie ein Computer, Drucker oder aber auch ein Faxgerät. Ebenfalls in voller Höhe berücksichtigen kann man bei Home-Office und Steuern auch die Renovierung von einem Arbeitszimmer. Anders sieht es aus, wenn es um die Wohnungsmiete geht wo sich das Home-Office befindet oder aber auch um die Nebenkosten, wie Strom und Müllabfuhr. Beides kann man bei Home-Office und Steuern nur anteilig berücksichtigen und nicht in voller Höhe. Hat man sein Home-Office in der eigenen Wohnung oder im Haus, so kann man hier Abschreibungen ebenfalls nur anteilig berücksichtigen. Zum Abschluss sei aber erwähnt, egal ob es um die Berücksichtigung in voller Höhe geht oder anteilig, man muss immer prüfen, ob für einen der maximale Höchstbetrag eine Gültigkeit hat oder nicht. Unterliegt man dem Höchstbetrag von 1250 Euro, so kann man unabhängig der vollen Berücksichtigung bei der Ausstattung von einem Büro, nur den maximalen Höchstbetrag auch in seiner Steuererklärung berücksichtigen. Gerade in solchen Fällen müsste man seine Investitionen über die Jahre verteilen, wenn man die steuerliche Absetzung vollumfänglich nutzen möchte.

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